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Impressumspflicht

Wann ist das Impressum notwendig?

Jeder Webseitenbetreiber ist gesetzlich verpflichtet, ein vollständiges Impressum auf seiner Website zur Verfügung zu stellen.

Am besten ist die Kombination von Impressum, Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung. Das Impressum ist notwendig, um eindeutig zu zeigen, wer diese Website anbietet und wer für diese Inhalte verantwortlich ist.

Neben dem vollständigen Namen (einer natürlichen Person) muss in einem Impressum außerdem eine korrekte Anschrift, eine Telefon-/Faxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben sein. Diese Informationen sind immer Pflicht, unabhängig um welche Art von Website es sich handelt.

Geschäftliche Websites erfordern zusätzliche Angaben. Darunter fallen u.a. die Rechtsform bei juristischen Personen, die Angabe einer natürlichen Person als Verantwortlichen Redaktuer, die Angabe der Aufsichtsbehörde im Falle einer Tätigkeit die einer Zulassung bedarf, die Kammer und Registernummern (Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister etc.), die korrekte und vollständige Berufsbezeichnung ggfs. mit Angaben der Herkunft der Berufsbezeichnung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausnahmen gibt es, laut § 55 Abs. 1 RStV, wenn es sich bei der Internetseite um eine rein für private und familiäre Webpräsenz handelt.

Seit neuestem muss ein Hinweis zur Schlichtungsstelle zur Online-Streitbeilegung angegeben sein, unabhängig davon ob man an der Schlichtung teilnimmt oder nicht.

 

Was kann passieren, wenn die Angaben fehlen oder unvollständig sind?

Im schlimmsten Falle kann es zu einer Abmahnung kommen. Neben den Kosten für die Abmahnung können Bußgelder  in Höhe von 5.000 bis zu 50.000 Euro fällig werden, wenn es sich um einen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß handelt.