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Fragebogen der Landesämter zur Einhaltung der DSGVO

Aufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer haben beaknnt gegeben, das Sie im Rahmen einer Querschnittserhebung Fragebögen an Unternehmen versenden. Diese Maßnahme ist im Rahmen der Aufgaben der Behörden absolut rechtmäßig und muss beantwortet werden, meist innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Für die Beantwortung des Fragebogens ist ein unternehmensspezifisches und funktionierendes Datenschutzkonzept (DSMS, Verfahrensverzeichnis, AV-Verträge, TOM etc.) zwingend notwendig. Bei der Beantwortung sollte man vorsichtig sachlich sein, um sich gegebenenfalls nicht selbst zu belasten.

Im Zweifelsfall sollte man sich den Rat eines/einer Datenschutzspezialisten/in einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.Über den nachfolgenden Link können sie sich als Beispiel den Fragebogen der Aufsichtsbehörde Niedersachsens herunterladen.

Fragebogen LDI-Niedersachsen anzeigen

Fragebogen LDA-Bayern anzeigen