Mittlerweile haben wir viele Betriebe im Gesundheitshandwerk in Sachen DSGVO und Datenschutzmanagement beraten. In diesem Umfeld sind wir auch als externe Datenschutzbeauftragte tätig. Für Einzelbetriebe mit mehr als 20 Mitarbeitenden die Kundendaten verarbeiten oder für Filialbetriebe ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Häufig stellt sich die Frage ob ein interner Datenschutzbeauftragter oder ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoller ist.
Zwei Kriterien spielen dabei eine entscheidende Rolle. Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt besonderen Kündigungsschutz und muss jährlich weitergebildet werden. Die Mitarbeitenden müssen all jährlich in Sachen Datenschutz geschult werden, siehe unter anderem in der DSGVO oder auch §390 SGB V. Wichtig sind auch persönliche Zertifikate als Nachweis der Schulungen.
Externe Datenschutzbeauftragte bieten mehr Möglichkeiten der Schulung der Mitarbeitenden, z.B. durch Zugang zu cloudbasierten Assistenzsystemen (wie z.B. MC-KMU) . Externe Datenschutzbeauftragte sind meist auf bestimmte Branchen fokussiert und bieten tieferes Wissen. Nachfolgend eine kurze Überischt der Vorteile eines externen Datenschutzbauftragten für den Bereich „Gesundheitswesen“.
Als externe Datenschutzbeauftragte bieten wir den Unternehmen zahlreiche Vorteile, bei der fortlaufenden Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Rechtskonformität.
1. Fachliche Expertise und Neutralität
- Spezialwissen: Ein externer Datenschutzbeauftragter bringt umfassendes Fachwissen über Datenschutzgesetze, -richtlinien und -praktiken mit.
- Erfahrung: Wir verfügen über langjährige Branchen-Erfahrung und können Best Practices anwenden.
- Objektivität: Als externe Person sind wir unabhängig und können ohne Interessenkonflikte handeln.
2. Kosteneffizienz
- Keine Personalkosten: Es entfallen Kosten für Gehalt, Sozialabgaben und Weiterbildung eines internen Datenschutzbeauftragten.
- Flexibler Einsatz: Der externe Datenschutzbeauftragte wird nach Bedarf engagiert, wodurch Kosten skalierbar bleiben.
3. Risikominimierung
- Rechtskonformität: Sie sorgen dafür, dass alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, was Bußgelder und rechtliche Probleme minimiert, oft auch über die Grenzen von DSGVO und BDSG hinaus.
- Aktualität: Als externe Experten sind wir stets über aktuelle Entwicklungen im Datenschutzrecht informiert.
4. Zeitersparnis
- Als externer Datenschutzbeauftragter übernimmt Aufgaben wie Datenschutzaudits, Schulungen und die Erstellung von Datenschutzrichtlinien, was interne Ressourcen schont.
5. Flexibilität und Skalierbarkeit
- Externe Datenschutzbeauftragte können je nach Bedarf eingesetzt werden, z. B. bei Projekten mit besonderen Anforderungen oder bei kurzfristigen Prüfungen.
6. Schulungen und Sensibilisierung
- Wir bieten Schulungen für Mitarbeiter an, um ein datenschutzkonformes Verhalten im gesamten Unternehmen zu fördern, auch über cloudbasierte Plattformen.
7. Vermeidung von Interessenkonflikten
- Interne Datenschutzbeauftragte können in Interessenkonflikte geraten, wenn auch andere Rollen im Unternehmen wahrzunehmen sind. Dies wird durch einen externen Experten vermieden.
8. Vertrauen bei Kunden und Partnern
- Ein professionell betreuter Datenschutz zeigt Kunden und Geschäftspartnern, dass das Unternehmen hohen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten legt.