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Datensicherungskonzept nach DSGVO

Die Rechenschaftspflicht eines Unternehmers oder seine Datenschutzverantwortlichen aus der DSGVO ist recht umfassend. Auch die Art und Weise der Durchführung eines Daten-Backups ist davon betroffen. Insbesondere Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen stehen hier besonders im Fokus der Behörden.

Vielen Unternehmer*innen ist nicht bewusst, wie weitreichend die Pflichten bei der Datensicherung und vor allem auch beim Recovery sind. Es wird ein umfassendes Backup-Konzept erforderlich, zu dem auch die regelmäßige Prüfung der Recovery-Fähigkeit gehört.

Neben der täglichen Datensicherung sollte sowohl eine Wochensicherung als auch eine oder mehrere Monatssicherungen gehören. Insbesondere durch die latente Gefahr der Ransomware (Virus/Trojaner der die lokalen Daten verschlüsselt) wird sich dieser Aufwand als Vorsorge lohnen.

Auch die Art der Aufbewahrung, z.B. im feuergeschützten Datentresor oder an einem externen Standort, gehört mit zum Konzept und zur Nachweispflicht.

Hier finden Sie ein Muster-Datenschutzkonzept zum Download.